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Heilige Ehepaare


© Gabriele Rasenberger



Wenn man in den Heiligenkalender sieht, sind es oft zölibatär lebende Menschen, die man als Heilige kennt. - Doch es gibt auch heilige Ehepaare. Prälat Prof. Dr. Helmut Moll berichtet im folgenden Text darüber:


Bis zum Jahre 1920 wurde Korea von den Priestern der Gesellschaft der Auswärtigen Missionen in Paris missioniert. Während der Kihae Verfolgung in den Jahren 1839 und 1840 wurden in der Zeit des Missionspapstes Gregors XVI. (1765-1846) mindestens 254 Christen aus Hass auf den christlichen Glauben verhaftet, während 121 Christen entweder exekutiert wurden oder an den Folgen der erlittenen Torturen gestorben sind. Die Eheleute Barbara Kwon-hui und ihr Gatte, Augustinus Yi Kwang-hon, sowie das Ehepaar Maria Yi Yon-hui, Ehefrau von Damian Myong-hyog, die angesichts der buddhistischen Übermacht am 20. Juli 1839 für Christus in den Tod gingen, sind Ausdruck der unumkehrbaren Liebe Gottes zu den Menschen. Die Kirche gedenkt ihrer am 20. September.


Die koreanischen Blutzeugen aus den Verfolgungsjahren 1839 bis 1840, 1846 und 1866 wurden durch Papst Pius XI. am 5. Juli 1925 seliggesprochen. Weitere 24 Blutzeugen wurden am 6. Oktober 1968 durch Papst Paul VI. (1897-1978) als Selige zur Ehre der Altäre erhoben. Alle diese Gruppen mit insgesamt 103 Personen hat Papst Johannes Paul II. am 6. Mai 1984 in Seoul heiliggesprochen. Unter ihnen befinden sich sechs Ehepaare: Es handelt sich um Augustinus Yi und seine Ehefrau Barbara Kwon, die ihre sechs Kinder im Gefängnis schmachten sah und im Alter von 46 Jahren starb. Der aus einer adligen Familie stammende Katechist Damian Nam, der sein Martyrium als ein zur Schlachtbank geführtes Lamm interpretierte, hatte die charakterstarke und intelligente Maria Yi zu seiner Gattin; darüber hinaus Sebastian Nam (* 1780), der mit 40 Jahren den katholischen Glauben annahm und im Alter von 60 Jahren am 26. September 1839 getötet wurde, und seine Gattin Barbara Cho; sodann der Katechist Augustinus Pak und Barbara Ko (1798-1839), die drei Kinder hatten; ferner Petrus Choe und Magdalena Son‘ (1802-1840), die Eltern von elf Kindern, von denen bereits neun im Kindesalter starben; schließlich Karl Cho und Barbara Choe (* 1819), Eltern eines Sohnes, die beide am 1. Februar 1840 enthauptet wurden.


Die zwischen den Jahren 1791 und 1888 umgebrachten 124 Blutzeugen/innen Koreas hat Papst Franziskus (* 1936) am 16. August 2014 in der Nähe von Seoul seliggesprochen. Es handelt sich um den konvertierten Adligen Paul Yun Ji-Chung (1758-1791) und seine Gefährten, unter denen sich mehrere Ehepaare befinden: Es sind zum einen Augustinus Jeon Yakjong (1760-1801) und seine Gattin Cäcilia Yu Sosa. Darüber hinaus sind es Augustinus Yu Hanggeon (1756-1801) und Lutgarda Yi Suni (1782-1802), die im Jahre 1797 von einem chinesischen Priester getraut wurden, ein enthaltsames Leben führen wollten, was ihnen aber die konfuzianische Gesellschaft unmöglich machte. Ferner ist es das Ehepaar Franziskus Choe Kwonghwan (ϯ 1846) und Maria Yi Seongrye (1801-1840). Schließlich sind es Peter Jo Sak und seine Frau Teresa Kwon, die im Jahre 1819 enthauptet wurden.


Die im Jahre 2015 erschienene Monographie „A History of Korean Christianity“ enthält ein eigenes Kapitel über die „Church oft he Martyrs“ unter besonderer Berücksichtigung des 19. Jahrhunderts.


Während der Bischofssynode über die Sendung von Ehe und Familie 1980 sprach sich der damalige Präfekt der Kongregation für die Heiligsprechungen, Pietro Kardinal Palazzini (1912-2000), für die Eröffnung von Verfahren für Eheleute in der Ortskirche aus. Hierzu braucht es aber mehr denn je der Unterstützung durch Freunde und geeignete Familienkreise. Es bedarf zumal einer viel größeren Hilfe durch die vielfältigen Laienbewegungen. Die Römische Kurie fördert demnach ausdrücklich Verfahren für Eheleute. Papst Johannes Paul II. setzte im Jahre 1984 ein klares Signal, als er vor Vertretern der römischen Diözesansynode den Wunsch zum Ausdruck brachte, er möchte in seinem Pontifikat ein Ehepaar zur Ehre der Altäre erheben. Eine erste Frucht diesbezüglicher Bemühungen stellt die Seligsprechung des italienischen Ehepaares Luigi (1880-1951) und Maria (1884-1965) Beltrame Quattrocchi dar, das am 21. Oktober 2001 in Rom zur Ehre der Altäre erhoben wurde; bei der Feier waren drei ihrer Kinder anwesend. Der in der sizilianischen Großstadt Catania zur Welt gekommene Ehemann war Generalstaatsanwalt in der italienischen Hauptstadt, bekleidete diverse Ämter mit großer Verantwortung auf nationaler Ebene und wirkte unter Ministerpräsident Alcide De Gasperi (ϯ 1954). In den freien Stunden besuchte er theologische Abendkurse an der Päpstlichen Universität Gregoriana. Seine Gattin Maria Corsini entstammte der Großstadt Florenz in der Toskana, siedelte aber bereits im jungen Alter nach Rom über. Im Jahre 1905 heirateten sie. Als Mitglied der Katholischen Aktion Italiens engagierte sie sich als Lehrerin, die pädagogische Schriften veröffentlichte, in der Katechese für Frauen in den römischen Pfarrgemeinden und in der Hilfe für Bedürftige. Nach dem Tod ihres Gatten im Jahre 1951 widmete sie sich verstärkt der Erneuerung des christlichen Glaubens sowie der Sorge um die Familien nach den Weisungen Papst Pius’ XII. (1876-1958). Darüber hinaus wurde sie Mitglied der Bewegung „Rinascita Cristiana“ und „Fronte della Famiglia“. Nach einem erfüllten Leben starb sie am 26. August 1965 in Rom. Der Diözesanprozess des Bistums Rom begann am 18. Oktober 1994. Die römische Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren erließ am 20. Juni 1997 das Dekret über die Gültigkeit der vorgenommenen Untersuchung und approbierte am 18. Juni 1999 die Positio super virtutibus.


Eine wichtige Monographie schrieben Attilio Danese und Giulia Paola Di Nicola, die unter dem Titel „Ein Heiligenschein für zwei“ erschien. Der Präfekt der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren, José Kardinal Saraiva Martins (* 1932), würdigte das seliggesprochene Ehepaar als Prophezeiung ehelicher Heiligkeit.


Papst Franziskus öffnete am 18. März 2015 zum ersten Mal in seinem Pontifikat einem Ehepaar den Weg zur Heiligsprechung. Im Verlauf der dem Präfekten der Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren, Angelo Kardinal Amato (* 1938), gewährten Audienz bevollmächtige der Oberhirte der katholischen Kirche das genannte Dikasterium, ein Dekret über das Wunder zu veröffentlichen, das der Fürsprache des seligen französischen Ehepaars Louis (1823-1894) und Marie Zélie Martin (1831-1877) zugeschrieben worden ist. Während der Bischofssynode über „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ am 18. Oktober 2015 vollzog Franziskus die Heiligsprechung in Rom. In seiner Enzyklika Lumen fidei über den Glauben vom 29. Juni 2013 hatte der argentinische Pontifex deutlich gemacht: „Der erste Bereich, in dem der Glaube die Stadt der Menschen erleuchtet, findet sich in der Familie. Vor allem denke ich an die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau in der Ehe. Sie entsteht aus ihrer Liebe, die Zeichen und Gegenwart der Liebe Gottes ist, und aus der Anerkennung und Annahme des Gutes der geschlechtlichen Verschiedenheit, durch welche die Ehegatten ein Fleisch werden können (vgl. Gen 2,24) und fähig sind, neues Leben zu zeugen, das Ausdruck der Güte des Schöpfers, seiner Weisheit und seines Plans der Liebe ist. Auf diese Weise gegründet, können sich Mann und Frau mit einer Geste, die ihr ganzes Leben mit einbezieht und in vielen Zügen an den Glauben erinnert, die gegenseitige Liebe versprechen. Eine Liebe zu versprechen, die für immer gilt, ist möglich, wenn man einen Plan entdeckt, der größer ist als die eigenen Pläne, der uns trägt und uns erlaubt, der geliebten Person die ganze Zukunft zu schenken.“ Noch deutlicher wurde Papst Franziskus in seiner Homilie bei der Eucharistiefeier zur Eröffnung der Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode am 4. Oktober 2015: „‘Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen‘ (Mk 10,9). Das ist eine Aufforderung an die Gläubigen, jede Form von Individualismus und Legalismus zu überwinden; diese verbergen nämlich einen kleinlichen Egoismus und eine Angst davor, die authentische Bedeutung des Paares und der menschlichen Sexualität im Plan Gottes anzunehmen. In der Tat wird nur im Licht der Torheit der schenkenden Selbstlosigkeit der österlichen Liebe Jesu die Torheit der schenkenden Selbstlosigkeit einer ehelichen Liebe verständlich, die einzig ist und usque ad mortem fortdauert“


Zuvor hatte Papst Benedikt XVI. (* 1927) am 3. Juli 2008 die Seligsprechung des französischen Ehepaares Martin vorgenommen. Italienischen Medien zufolge handelte es sich um eine Heilung des neugeborenen Pietro Schiliró, der trotz Todesgefahr überlebte. Der in Bordeaux zur Welt gekommene Uhrmacher und Goldschmied Louis Martin hatte im Alter von 35 Jahren die 26-Jährige in Saint-Denis-sur-Sarthon geborene Marie Zélie Guérin in Alençon (Nordfrankreich) geheiratet, die ihm neun Kinder schenkte. „Eintracht und Harmonie in dieser Ehe und Familie waren bemerkenswert, sei es zwischen den Ehegatten, sei es zwischen den Eltern und Kindern“. Die tägliche Teilnahme an der Eucharistie war den Eltern ein Herzensbedürfnis. Louis Martin hegte beim Schließen der Ehe die Hoffnung, mit seiner Gattin eine rein geschwisterliche Bindung einzugehen und wie Bruder und Schwester zusammenzuleben. In Marie Zélie aber, die den Lebensunterhalt durch die Verfertigung der berühmten Alençon-Spitzen aufbesserte, lebte ein starker mütterlicher Drang, zahlreichen Kindern das Leben zu schenken und diese nach christlichem Vorbild zu erziehen. Überdies wurde sie Mitglied des Dritten Ordens des heiligen Franziskus. Vor einer Marienstatue in ihrem Heim, welche im Marienmonat Mai besonders liebevoll geschmückt wurde, verrichtete die Familie ihre täglichen Gebete. Franziskanerpater Stéphane-Joseph Piat setzte der Familie in seiner Monographie „Histoire d’une famille. Une école de sainteté“ (Paris, 4. Auflage 1946) ein bleibendes Denkmal. Eine deutsche Übersetzung des Werkes erschien im Jahre 1983. Vater Martin war vom Geist des Glaubens und der Liebe geprägt, ein Mann der hilfsbereiten Nächstenliebe. Gelegentlich unternahm er Wallfahrten mit seinen Töchtern, so nach Notre-Dame des Victoires in Paris, sodann nach Chartres oder nach Lourdes. Im Jahre 1985 erschien eine umfangreiche Biographie über ihn, in der er als „unvergleichlicher Vater“ bezeichnet wurde. Mutter Martin suchte in ihrer Hilfsbereitschaft die Hütten der Armen und Notleidenden auf, um dort zu helfen und zu trösten. Der gleiche französische Autor widmete auch ihr eine ausführliche Lebensgeschichte. Vier ihrer Kinder starben bereits im zarten Alter, darunter zwei Knaben. Fünf weihten sich Gott im Ordensstand, vier davon im Karmel von Lisieux, nämlich Marie-Louise (1860-1940) als Sr. Marie vom Heiligen Herzen, Marie-Pauline (1861-1951) als Sr. Agnes von Jesus, Marie-Céline (1869-1959) als Sr. Geneviève vom Heiligen Antlitz, und Marie-Françoise-Thérèse (1873-1897), die heilige Thérèse vom Kinde Jesus und vom Heiligen Antlitz, die im Jahre 1925 heilig gesprochen, 1927 zur Patronin der Weltmission und 1997 zur Kirchenlehrerin erhoben wurde. Tochter Marie-Léonie (1863-1941) wurde als Sr. Françoise-Thérèse Ordensfrau bei den Heimsuchungsschwestern im französischen Caen.


Während Marie Azélie Martin bereits im Jahre 1877 starb, war ihrem Ehemann ein langes Leben von 88 Jahren beschieden. Auf ihrem Landsitz in La Musse starb er am 29. Juli 1894 an den Folgen eines Schlaganfalls. Die zuständige Diözese Bayeux und Lisieux, Suffraganbistum der Erzdiözese Rouen, eröffnete das Seligsprechungsverfahren. Zum Postulator wurde der Karmelitenpater Simeon von der Heiligen Familie ernannt. Das Dekret über die Schriften erließ die römische Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren am 1. Juli 1964, das Dekret über die zustimmende Beurteilung der übersandten Dokumente am 13. Februar 1987 sowie das Dekret über die heroischen Tugenden am 26. März 1994. Die Feier der Seligsprechung fand am 19. Oktober 2008 in der Basilika Saint-Thérèse statt


Im Zusammenhang mit der Selig- bzw. Heiligsprechung des französischen Ehepaars Louis und Marie Zélie Martin erhob sich zum wiederholten Male die Frage, warum es so wenige Ehepaare gibt, die kanonisiert wurden. Als ob es keine Eheleute gäbe, die ein Vorbild waren und sogar zur Ehre der Altäre erhoben werden könnten! Zwei Menschen also, deren Liebe niemals erloschen ist (vgl. Hld 8,7) und deren Versprechen zur gegenseitigen Treue niemals gebrochen wurde; die Scheinlösungen wie "Ehe auf Probe" oder "Ehe auf Zeit" entlarvt haben, gemäß der Mahnung von Papst Johannes Paul II. (1920-2005) in seiner Predigt zum Thema Ehe und Familie in Köln am 15. November 1980: „Die Endgültigkeit der ehelichen Treue, die vielen heute nicht mehr verständlich erscheinen will, ist ebenfalls ein Ausdruck der unbedingten Würde des Menschen. Man kann nicht nur auf Probe leben, man kann nicht nur auf Probe sterben. Man kann nicht nur auf Probe lieben, nur auf Probe und Zeit einen Menschen annehmen“. Solche Ehepaare haben die soziale und sexuelle Treue nicht auseinanderrissen, da ihre eheliche Liebe unter dem Schwur stand: Nur Du und Du für immer. Ja, es gibt solche Ehepaare! Die meisten von ihnen leben jedoch mit ihren Kindern im Verborgenen. Viele wehren sich, in das Rampenlicht der öffentlichen Meinung gestellt zu werden. Wer sich bemüht, die bedingungslose Liebe, die reich und stark macht, zu leben, wird nicht enttäuscht. Selbst heute nicht. "Diese konnten es und jene, warum nicht auch ich?" (Bischof Augustinus von Hippo), auch mitten in einer sich verändernden Welt. Der Schweizer reformierte Theologe Walter Nigg (1903-1988) hatte im Jahre 1976 der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass „inskünftig auch Frauen und Männer in das Verzeichnis der Heiligen eingetragen werden, die sich im Alltag der Ehe auf eine außerordentliche Weise bewährt haben“.


Papst Johannes Paul II. hatte in seinem Apostolischen Schreiben Familiaris consortio festgestellt: „Die Familie wurde in unseren Tagen – wie andere Institutionen und vielleicht noch mehr als diese – in die umfassenden, tiefgreifenden und raschen Wandlungen von Gesellschaft und Kultur hineingezogen. Viele Familien leben in dieser Situation in Treue zu den Werten, welche die Grundlage der Familie als Institution ausmachen. Andere sind ihren Aufgaben gegenüber unsicher und verwirrt oder sogar in Zweifel und fast in Unwissenheit über die letzte Bedeutung und die Wahrheit des ehelichen und familiären Lebens.“ Die Ganzheit des Menschen schließt die Dimension der Zeit mit ein. Das ganze Ja bedeutet die Freiheit zum Endgültigen. Die Möglichkeit der Freiheit ist alles andere als die fortwährende Beliebigkeit, die sich als Entscheidungslosigkeit herausstellt. Freiheit zeigt sich in diesem Sinne als Fähigkeit zur Wahrheit. Als solche ist sie zugleich Fähigkeit zum Endgültigen, Fähigkeit, sich endgültig für eine andere Person zu entscheiden.


Wenige Jahre nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Familiaris consortio betonte Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente vom 10. November 1994, die Aufmerksamkeit der Kirche sei „auf die Heiligkeit derer zu richten, die auch in unserer Zeit die volle Wahrheit Christi gelebt haben. In besonderer Weise wird man sich hier um die Anerkennung der heroischen Tugenden von Männern und Frauen bemühen, die ihre Berufung in der Ehe verwirklicht haben: Da wir überzeugt sind, daß es in diesem Stand nicht an Früchten der Heiligkeit mangelt, empfinden wir das Bedürfnis, die geeigneten Wege dafür zu finden, daß diese Heiligkeit festgestellt und der Kirche als Vorbild für die anderen christlichen Eheleute vorgestellt werden kann“.


Wie der katholische Theologe Anthony Ward im Jahre 2009 herausstellte, enthält das im Jahre 2001 veröffentlichte und drei Jahre später in zweiter veränderter Auflage erschienene Martyrologium Romanum eine große Anzahl von heiligen Eheleuten und sogar von heiligen Familien.


Papst Benedikt XVI. griff die erwähnte Thematik in seiner Ansprache beim Angelusgebet in Castelgandolfo am 30. August 2009 ausdrücklich auf. Im Blick auf die hl. Monika (331-387), die Mutter des Bischofs Augustinus von Hippo (354-430), unterstrich der Heilige Vater: „Die Geschichte des Christentums ist reich an zahllosen Beispielen heiliger Ehen und wahrer christlicher Familien, die das Leben hochherziger Priester und Hirten der Kirche begleitet haben. Man denke an die hll. Basilius den Großen und Gregor von Nazianz, die beide aus heiligen Familien stammten. Denken wir in unserer unmittelbaren Nähe an die Eheleute Luigi Beltrame Quattrocchi und Maria Corsini, die zwischen dem ausgehenden 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts gelebt haben und von meinem verehrten Vorgänger Johannes Paul II. im Oktober 2001 anlässlich des 20. Jahrestages des Apostolischen Schreibens Familiaris consortio seliggesprochen worden sind“. In der für die Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota gewährten Audienz vom 27. Januar 2013 unterstreicht Papst Benedikt XVI.: „Die Heiligen, die den Ehe- und Familienbund in christlicher Perspektive gelebt haben, konnten selbst die schwierigsten Situationen meistern und manchmal die Heiligung des Ehepartners und der Kinder erlangen, durch eine stets vom festen Vertrauen in Gott, von aufrichtiger Frömmigkeit und von einem tiefen sakramentalen Leben gestärkten Liebe. Gerade diese vom Glauben geprägten Erfahrungen vermitteln, wie wertvoll auch heute noch das vom Ehepartner, der verlassen wurde oder die Scheidung über sich ergehen lassen musste, dargebrachte Opfer ist, wenn er die Unauflöslichkeit des gültigen Ehebundes anerkennt“.


Zunächst wollen wir einen Blick in die Geschichte des christlichen Lebens werfen, die zu allen Zeiten heilige Ehepaare kannte. Aus der großen "Wolke von Zeugen" (Hebr 12,1) sollen im Folgenden lediglich solche Personen herausgegriffen werden, die stellvertretend für ihre Zeit stehen und auch bis in die Gegenwart noch von Bedeutung sind. Denn nicht die Zahl allein macht ihren Reichtum aus, sondern ihre Tatsächlichkeit, mögen diese Ehepaare auch aus völlig unterschiedlichen Beweggründen zur Ehre der Altäre erhoben worden sein.


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